Der Abgleich der offenen Posten vergleicht noch nicht ausgeglichene Rechnungen mit den erfassten Zahlungsvorgängen. Er betrifft Forderungen und Verbindlichkeiten. Die zuständigen Personen klären dabei Differenzen und ordnen Zahlungen richtig zu.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Zahlungen ohne zugeordnete Rechnung.
- Teilzahlungen.
- Gebühren und Verrechnungen.
Der geklärte Stand dient der Liquiditätsplanung und der weiteren Buchführung. Vor einer Mahnung werden Fälligkeit und tatsächlicher Zahlungseingang geprüft.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.