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Das Registergericht ist das Amtsgericht, das das Handelsregister führt. Es prüft Anmeldungen und entscheidet über die beantragten Eintragungen. Welches Gericht für die GmbH zuständig ist, richtet sich nach ihrem Sitz und der Registerzuständigkeit im jeweiligen Land.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.