Das Mahngericht ist das für das gerichtliche Mahnverfahren zuständige Amtsgericht. Es prüft die behauptete Forderung dabei nicht inhaltlich wie in einem Zivilprozess. Das Verfahren kann zu einem Vollstreckungstitel führen, wenn der Schuldner sich nicht wirksam dagegen wehrt.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.