Der Beitragsservice ist die gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verwaltung und zum Einzug des Rundfunkbeitrags. Für die GmbH können Betriebsstätten und betrieblich genutzte Fahrzeuge beitragspflichtig sein. Die Beitragspflicht richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.