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Eine Krankenkasse ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Gegenüber der GmbH übernimmt sie für Beschäftigte Aufgaben als Einzugsstelle der Sozialversicherung. Die zuständige Einzugsstelle richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.