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Die Datenschutzaufsicht ist die unabhängige Behörde, die die Einhaltung des Datenschutzrechts überwacht. Für eine GmbH ist grundsätzlich eine Aufsichtsbehörde des Landes zuständig; für bestimmte Tätigkeiten gelten Sonderzuständigkeiten. An die zuständige Behörde sind meldepflichtige Datenschutzverletzungen zu melden.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.