Die Industrie- und Handelskammer ist eine öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Bezirk. Die Zugehörigkeit einer GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei gemischten Tätigkeiten kann neben der IHK auch eine Handwerkskammer zuständig sein.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.