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Das Insolvenzgericht ist das für Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht. Es prüft einen Insolvenzantrag und entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens. Welche Befugnisse die Geschäftsführung danach behält, hängt insbesondere von einer angeordneten Eigenverwaltung ab.

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