Als Gewerbeamt wird die örtliche Stelle für Gewerbeangelegenheiten bezeichnet. Dort zeigt die GmbH den Beginn eines anzeigepflichtigen Gewerbebetriebs und bestimmte Änderungen an. Eine Gewerbeanmeldung ersetzt keine gesondert erforderliche Erlaubnis.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.