Die Aktivrente ist eine Steuerbefreiung für bestimmten Arbeitslohn nach Erreichen der persönlichen gesetzlichen Regelaltersgrenze. Sie gilt seit 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Freibetrag betrifft den Arbeitslohn und ist keine staatliche Sonderzahlung an den Arbeitgeber.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.