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Die GmbH kann gebrauchte Gegenstände von Beschäftigten oder Gesellschaftern erwerben. Ein tatsächlicher Eigentumsübergang und eine zutreffende Preiszuordnung sind nachzuweisen. Die weitere Behandlung richtet sich nach der betrieblichen Nutzung.

Der Kaufpreis ist nach den normalen Regeln als Aufwand oder Vermögensgegenstand zu erfassen; die private alte Kaufquittung wird nicht nachträglich zu einer an die GmbH adressierten Eingangsrechnung.

Beim Verkauf durch eine echte Privatperson fällt regelmäßig keine abziehbare Umsatzsteuer an.

Bei Gesellschaftern und nahestehenden Personen sind Marktwert und Fremdvergleich wichtig; ein überhöhter Preis kann eine verdeckte Gewinnausschüttung enthalten.

Zu dokumentieren sind insbesondere:

  • Kaufvertrag und genaue Gegenstandsbeschreibung.
  • Seriennummer, soweit vorhanden.
  • Zustand und Preisnachweis.
  • Zahlung.

Ein bloßes Umbuchen privater Anschaffungen genügt nicht.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.