Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Bei abnutzbaren Gegenständen verteilen planmäßige Abschreibungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer. Für die steuerliche Behandlung gelten eigene Wahlrechte und besondere Regelungen.
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