Die IHK-Zugehörigkeit der GmbH richtet sich nach § 2 IHKG und ihren tatsächlichen Verhältnissen. Die Kammer erhält Angaben häufig über die Gewerbeanzeige und nimmt Kontakt auf. Eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer schließt die IHK-Zugehörigkeit für einen nichthandwerklichen Betriebsteil nicht pauschal aus.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.