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Mit einer Änderungsanmeldung werden eintragungspflichtige Veränderungen der GmbH dem Registergericht mitgeteilt. Welche Anmeldung erforderlich ist, richtet sich nach der geänderten Tatsache. Die Anmeldung ist von der Prüfung und Eintragung durch das Gericht zu unterscheiden.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.