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Bei der Gründung ist die Geschäftsführung zur Anmeldung verpflichtet und gibt die gesetzlichen Versicherungen persönlich ab. Das Notariat beglaubigt die Unterschrift, prüft die Eintragungsfähigkeit und leitet die Anmeldung elektronisch weiter. Es kann die Eintragung im Namen der Geschäftsführung beantragen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.