Mit der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag teilt die GmbH dem Beitragsservice die für ihre betriebliche Beitragspflicht maßgeblichen Angaben mit. Dabei sind Betriebsstätten und betriebliche Fahrzeuge nach den geltenden Regeln einzuordnen. Nicht jede Betriebsstätte ist beitragspflichtig.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.