Die Anmietung eines Raums bei Beschäftigten oder Gesellschaftern ist die vertragliche Raumüberlassung an die GmbH gegen Entgelt.
Typische Fälle:
- GmbH mietet ein klar abgegrenztes Büro im Haus des Geschäftsführers.
- Vertraglich angemieteter Raum bei einem Arbeitnehmer.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.