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Ein Anteilskaufvertrag regelt den Verkauf einer Beteiligung. Bei GmbH-Anteilen gelten die notariellen Formanforderungen des § 15 GmbHG. Die Verpflichtung zur Übertragung und der wirksame Anteilsübergang sind zu unterscheiden.

Wenn GmbH-Anteile verkauft werden; die GmbH kann als Beteiligungsunternehmen oder als Erwerberin beziehungsweise Veräußerin betroffen sein.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.