Die Arbeitsbescheinigung enthält Angaben zur Beschäftigung für das Arbeitslosengeld. Die GmbH erstellt sie, wenn die beschäftigte Person oder die Bundesagentur für Arbeit sie verlangt.
Wenn die Bundesagentur für Arbeit oder die betroffene beschäftigte beziehungsweise früher beschäftigte Person eine Arbeitsbescheinigung verlangt.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.