Arbeitsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit. Die GmbH muss als Arbeitgeber die Gefährdungen ihrer Tätigkeiten beurteilen und geeignete Maßnahmen treffen. Das gilt auch für Arbeitsplätze im Büro und für betriebliche Arbeit außerhalb der Geschäftsräume.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.