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Ein Arbeitsvertrag begründet ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer schuldet weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit; der Arbeitgeber schuldet die vereinbarte Vergütung. Der Vertrag legt die Bedingungen dieser Zusammenarbeit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben fest.

Wenn ein Arbeitsverhältnis vereinbart wird.

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