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Ein Arbeitszeugnis bescheinigt Art und Dauer der Tätigkeit im Arbeitsverhältnis. Bei Beendigung kann der Arbeitnehmer zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten verlangen. Mit seiner Einwilligung kann das Zeugnis nach § 109 GewO in elektronischer Form erteilt werden.

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, für das ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen ist.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.