Eine Ausgangsrechnung rechnet eine Lieferung oder Leistung der GmbH an ihre Kunden ab. Üblicherweise stellt die GmbH sie aus. Nach vorheriger Vereinbarung kann auch der Kunde abrechnen; diese Rechnung heißt dann umsatzsteuerlich Gutschrift. Form und Steuerangaben richten sich nach dem jeweiligen Umsatz.
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