Das Ausscheiden von Mitarbeitenden beendet die Beschäftigung in der GmbH. Der Austritt muss rechtlich und organisatorisch vorbereitet werden. Übergabe und Entzug von Berechtigungen sind von der späteren Aufbewahrung oder Löschung der Unterlagen zu unterscheiden.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.