Mit der Beantragung der Betriebsnummer erhält der Beschäftigungsbetrieb seine Kennnummer für die Sozialversicherungsmeldungen. Eine GmbH kann mehrere Beschäftigungsbetriebe mit unterschiedlichen Nummern haben. Der Antrag erfolgt elektronisch beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vor der ersten erforderlichen Meldung.
Das gilt auch für gewerbliche Minijobs. Eine bevollmächtigte Steuerberatung kann den Antrag übernehmen. Die verwendete Nummer muss zum tatsächlich betroffenen Beschäftigungsbetrieb passen.
Quellen: § 18i SGB IV, Bundesagentur für Arbeit: Betriebsnummer im Meldeverfahren.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.