Die Bearbeitung eines neuen Kundenauftrags verbindet den Vertragsabschluss mit der Leistungserbringung. Zuständigkeiten und verfügbare Mittel müssen zum vereinbarten Umfang passen. Der Abschluss umfasst auch die Abrechnung und die Bearbeitung offener Ansprüche.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.