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Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet wird. Er legt wesentliche Verfahrensdaten und Anordnungen fest. Die Befugnisse der Geschäftsführung hängen auch davon ab, ob Eigenverwaltung angeordnet ist.

Wenn das Gericht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet.

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