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Bestandskraft bedeutet, dass ein Verwaltungsakt mit den ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angefochten werden kann. Bei Steuerbescheiden ist dafür insbesondere maßgeblich, ob fristgerecht Einspruch eingelegt wurde. Auch ein bestandskräftiger Bescheid kann unter gesetzlichen Voraussetzungen noch geändert werden.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.