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Mit einer Bestellung erklärt die GmbH, welche Leistung sie von einem Lieferanten beziehen will. Die Bestellung kann ein eigenes Angebot oder die Annahme eines bereits vorliegenden Angebots sein. Wann der Vertrag zustande kommt, richtet sich nach den tatsächlichen Erklärungen und Vereinbarungen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.