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Inseln

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Betriebliche Veranlassung ist der sachliche oder wirtschaftliche Zusammenhang einer Aufwendung mit dem Betrieb der GmbH.

Der Zusammenhang kann insbesondere anhand folgender Angaben nachvollziehbar werden:

  • Konkreter Auftrag.
  • Arbeitsplatz oder Projekt.
  • Kunde oder Geschäftszweck.

Eine pauschale Bezeichnung als geschäftlich genügt dafür allein nicht.

Eine Ausgabe muss nicht erfolgreich zu Umsatz führen. Auch ein erfolgloser, ernsthaft betrieblicher Akquise- oder Entwicklungsversuch kann Aufwand auslösen.

Trotz betrieblichem Anlass anwendbar bleiben:

  • gesetzliche Abzugsverbote
  • Aktivierungspflichten
  • die Angemessenheitsprüfung

Bei gemischten Leistungsbündeln sachgerechte, nachprüfbare Zuordnung vornehmen; eine willkürliche Privatquote schafft keine belastbare Lösung.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.