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Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb der GmbH veranlasst sind. Sie können den steuerlichen Gewinn mindern, soweit keine Abzugsbeschränkung entgegensteht. Eine Zahlung vom Geschäftskonto ist für sich allein noch kein Nachweis einer Betriebsausgabe.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.