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Betriebsausstattung und sonstige Anlagegüter sind Vermögensgegenstände, die dem Betrieb der GmbH dauerhaft dienen sollen.

Kosten für Leasing und Wartung sind von einem eigenen Vermögensgegenstand zu unterscheiden. Ob ein Gegenstand der GmbH bilanziell zuzurechnen ist, richtet sich nach den einschlägigen Regeln zum wirtschaftlichen Eigentum. Abnutzbare Gegenstände werden nach den jeweiligen Abschreibungsregeln behandelt.

Quellen: § 246 HGB, § 247 HGB.

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