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Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Bedingungen und Ausschlüsse bestimmen den tatsächlichen Versicherungsumfang. Typischerweise umfasst der vereinbarte Schutz aus der versicherten betrieblichen Tätigkeit:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • daraus folgende Vermögensschäden

Reine Vermögensschäden aus Beratungsfehlern deckt sie in der Regel nicht; dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.