Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Bedingungen und Ausschlüsse bestimmen den tatsächlichen Versicherungsumfang. Typischerweise umfasst der vereinbarte Schutz aus der versicherten betrieblichen Tätigkeit:
- Personenschäden
- Sachschäden
- daraus folgende Vermögensschäden
Reine Vermögensschäden aus Beratungsfehlern deckt sie in der Regel nicht; dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht.
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