Die Betriebsnummer ist die achtstellige Kennnummer eines Beschäftigungsbetriebs im Sozialversicherungsmeldeverfahren. Die GmbH beantragt sie elektronisch beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vor der ersten erforderlichen Meldung. Das gilt auch bei einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung.
Die Nummer bezieht sich auf den nach den Meldevorschriften abgegrenzten Beschäftigungsbetrieb. Eine GmbH kann deshalb mehrere Betriebsnummern benötigen. Bei sofortmeldepflichtigen Tätigkeiten ist sie bereits für die Meldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme erforderlich.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Meldeverfahren, § 18i SGB IV.
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