Die Betriebsprüfung ist hier die steuerliche Außenprüfung der GmbH durch die Finanzbehörde. Sie kann die Buchführung und die Steuererklärungen umfassen. Umfang und Zeitraum werden in einer Prüfungsanordnung festgelegt.
Die GmbH hält die erforderlichen Unterlagen und zulässigen Datenzugriffe bereit. Eine aktuelle Verfahrensdokumentation erleichtert die Nachvollziehbarkeit; die Steuerberatung kann die Prüfung begleiten.
Eine Schlussbesprechung findet nach § 201 AO statt, soweit weder eine gesetzliche Ausnahme noch ein Verzicht vorliegt. Das Ergebnis wird nach § 202 AO in einem Prüfungsbericht dokumentiert; bei ergebnisloser Prüfung genügt die dort geregelte schriftliche Mitteilung. Geänderte Steuerbescheide sind eigene Verfahrensschritte.
Quellen: § 196 AO, § 201 AO, § 202 AO.
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