Betriebsveranstaltungen als Betriebsausgabe sind betriebliche Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen mit Beschäftigten. Die lohnsteuerliche 110-Euro-Grenze ist keine allgemeine Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug.
Typische Fälle:
- Weihnachtsfeier.
- Sommerfest.
- Gemeinsamer Betriebsausflug.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.