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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Betriebsveranstaltungen als Betriebsausgabe sind betriebliche Aufwendungen für gesellschaftliche Veranstaltungen mit Beschäftigten. Die lohnsteuerliche 110-Euro-Grenze ist keine allgemeine Obergrenze für den Betriebsausgabenabzug.

Typische Fälle:

  • Weihnachtsfeier.
  • Sommerfest.
  • Gemeinsamer Betriebsausflug.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.