Der Bewirtungsbeleg dokumentiert eine geschäftliche Bewirtung. Er verbindet die erforderlichen Rechnungs- und Eigenangaben zu einem nachvollziehbaren Nachweis. Der steuerliche Abzug setzt zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an Anlass und Angemessenheit voraus.
Die Angaben werden zeitnah ergänzt und bestätigt. Für Restaurantrechnungen gelten die besonderen Nachweisanforderungen einschließlich zulässiger elektronischer Verfahren. Die abziehbaren 70 Prozent beziehen sich auf den angemessenen und ordnungsgemäß nachgewiesenen Aufwand.
Wenn eine geschäftliche Bewirtung nachgewiesen und steuerlich berücksichtigt werden soll.
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