Die folgenden Punkte sind Geldleistungen, deren Höhe von vereinbarten Erfolgsbedingungen abhängt:
- Bonus
- Provision
- Tantieme
- Erfolgsprämie
- sonstige variable Vergütung
Die Bemessung kann insbesondere anknüpfen an:
- Leistung oder Zielerreichung.
- Umsatz oder Gewinn.
- Mitarbeiterempfehlungen oder Verbesserungsvorschläge.
Auch dienstlich veranlasste Erfindervergütungen und ausgezahlte virtuelle Beteiligungsprogramme gehören grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Vergütungen.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.