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Der Bruttolistenpreis ist der inländische Listenpreis des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung. Er ist auch bei gebraucht gekauften oder geleasten Fahrzeugen für die pauschale Privatnutzungsbewertung maßgeblich. Kaufpreisrabatte mindern ihn nicht.

Für begünstigte Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge gelten nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen reduzierte Bemessungsgrundlagen. Nicht jedes Elektro- oder Hybridfahrzeug erfüllt dieselben Voraussetzungen.

Quellen: § 6 EStG, § 8 EStG.

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