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Ein Buchungsbeleg weist den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall nach. Er ermöglicht die Zuordnung und Nachprüfung der Buchung. Die Aufbewahrung richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen.

Für Buchungsbelege gilt regelmäßig eine achtjährige Aufbewahrungsfrist. Fristbeginn und mögliche Verlängerungen sind gesondert zu prüfen. Ein noch laufender steuerlicher Zweck kann eine längere Aufbewahrung erfordern.

Quellen: § 147 AO, § 257 HGB.

Die Geschäftsvorfälle jeder GmbH müssen in ihrer Buchführung nachvollziehbar belegt sein. Vorhandene Rechnungen, Kontoauszüge und andere geeignete Nachweise können Buchungsbelege sein.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.