Computerhardware und begünstigte Peripheriegeräte sind Anlagegüter der GmbH, für die steuerlich eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden kann.
Typische Fälle:
- Desktop-PC und Notebook.
- Geeignetes Tablet.
- Monitor und Drucker.
- Tastatur
- Maus
- begünstigte externe Speicher
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.