Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die versicherten Organmitglieder. D&O steht für Directors and Officers. Bei einer GmbH kann sie die Geschäftsführung gegen bestimmte Ansprüche aus Pflichtverletzungen absichern.
Versicherungsumfang und Ausschlüsse richten sich nach dem Vertrag. Dazu können Ansprüche der Gesellschaft nach § 43 GmbHG und Ansprüche Dritter gehören. Nicht jede Pflichtverletzung und nicht jeder Schaden sind gedeckt; insbesondere vorsätzlich rechtswidrig herbeigeführte Schäden unterliegen § 103 VVG.
Quellen: § 43 GmbHG, § 103 VVG.
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