Eine Dateiablage ist die geordnete Speicherung von Dateien für die Arbeit der GmbH. Berechtigte Personen müssen die benötigten Unterlagen wiederfinden und verwenden können. Für aufbewahrungspflichtige Dokumente gelten zusätzliche Anforderungen an ihre Erhaltung und Nachvollziehbarkeit.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.