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Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Fristen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die entsprechenden Vorauszahlungen um einen Monat. Die GmbH beantragt sie grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt. Bei monatlicher Abgabe ist regelmäßig eine Sondervorauszahlung zu leisten.

Die Sondervorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Elftel der maßgeblichen Vorauszahlungen des Vorjahres. Bei einer nur zeitweisen unternehmerischen Tätigkeit wird hochgerechnet; im Gründungsjahr ist die voraussichtliche Jahresvorauszahlung maßgeblich. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt die Sondervorauszahlung.

Quellen: § 46 UStDV, § 47 UStDV, § 48 UStDV.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.