Der Dienstwagenüberlassungsvertrag regelt, wer ein Firmenfahrzeug nutzen darf und wer die damit verbundenen Kosten trägt.
Für die Privatnutzung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine klare, im Voraus geschlossene Vereinbarung erforderlich. Sie kann im Geschäftsführervertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung stehen.
Wenn die Nutzung eines Firmenfahrzeugs durch eine bestimmte Person vereinbart wird.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.