Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass die GmbH ihre bestehenden Zahlungspflichten voraussichtlich bei Fälligkeit nicht erfüllen kann. Die Beurteilung blickt grundsätzlich auf die nächsten 24 Monate. Dieser Zustand eröffnet der GmbH ein Antragsrecht auf ein Insolvenzverfahren, begründet für sich allein aber noch keine Insolvenzantragspflicht.
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