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Ein Ehevertrag regelt insbesondere die güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten. Er kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Seine konkreten Regelungen und ihre Wirksamkeit bestimmen, welche Folgen sich für eine Unternehmensbeteiligung ergeben.

Bei einer privaten Ehevereinbarung eines Beteiligten, soweit deren Regelungen seine GmbH-Anteile oder andere für die GmbH relevante Vermögenswerte betreffen.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.