Eigene Software- und sonstige immaterielle Entwicklung ist die Herstellung immaterieller Anlagegüter durch die GmbH; steuerlich gilt ein Aktivierungsverbot.
Typische Fälle:
- Selbst entwickeltes internes Programm.
- Eigene Plattform im dauerhaften Betrieb.
- Eigenes technisch nutzbares Verfahren.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.