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Inseln

Die Welt zeigt sich auf größeren Bildschirmen.

Eigene Software- und sonstige immaterielle Entwicklung ist die Herstellung immaterieller Anlagegüter durch die GmbH; steuerlich gilt ein Aktivierungsverbot.

Typische Fälle:

  • Selbst entwickeltes internes Programm.
  • Eigene Plattform im dauerhaften Betrieb.
  • Eigenes technisch nutzbares Verfahren.

Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.