Die Einführung eines Cloud- oder KI-Dienstes verändert die eingesetzten Arbeitsmittel der GmbH. Vor der Nutzung müssen die tatsächlich vereinbarten Leistungen und Datenflüsse geprüft werden. Der laufende Betrieb braucht klare Zuständigkeiten und einen möglichen Ausstiegsweg.
Der Zugang für die systemische Gemeinschaft ist noch nicht freigeschaltet.