Eine Eingangsrechnung rechnet eine Lieferung oder Leistung ab, die die GmbH von einem anderen Unternehmen bezieht. Üblicherweise stellt dieses Unternehmen die Rechnung aus. Nach vorheriger Vereinbarung kann die GmbH selbst mit einer umsatzsteuerlichen Gutschrift abrechnen. Der Vorsteuerabzug richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
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